Geld schenken an Kinder: Freibeträge, Steuern & Tipps 2026

- Eltern → Kind: 400.000 € alle 10 Jahre steuerfrei.
- Großeltern → Enkel: 200.000 € alle 10 Jahre steuerfrei.
- Andere (Paten, Freunde): 20.000 € alle 10 Jahre steuerfrei.
- Fazit: Für normale Sparbeträge sind Steuern kein Thema.
Schenkungssteuer: Das Grundprinzip
Wenn du Geld verschenkst, kann Schenkungssteuer anfallen. Die gute Nachricht: Es gibt großzügige Freibeträge, die alle 10 Jahre neu gelten.
Die Freibeträge im Überblick
| Schenker → Empfänger | Freibetrag (10 Jahre) |
|---|---|
| Elternteil → Kind | 400.000 € |
| Großeltern → Enkel | 200.000 € |
| Geschwister → Geschwister | 20.000 € |
| Tante/Onkel → Neffe/Nichte | 20.000 € |
| Paten/Freunde → Kind | 20.000 € |
Was bedeutet “alle 10 Jahre”?
Die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Du kannst also:
- Heute 400.000 € schenken
- In 10 Jahren weitere 400.000 € schenken
- Beides steuerfrei
Für normale Kinderdepots: Entspann dich
Bei typischen Sparbeträgen bist du weit entfernt von Steuerpflicht:
Rechenbeispiel: Eltern-Sparplan
100 € monatlich × 12 Monate × 18 Jahre = 21.600 €
+ Rendite (6 %) = ca. 39.000 € Endwert
Freibetrag Eltern → Kind: 400.000 €
Ergebnis: Keine Schenkungssteuer
Rechenbeispiel: Großeltern-Einmalanlage
Oma schenkt 10.000 € zur Geburt
+ Opa schenkt 10.000 €
+ Nach 10 Jahren weitere 20.000 €
= 40.000 € geschenkt
Freibetrag Großeltern → Enkel: 200.000 €
Ergebnis: Keine Schenkungssteuer
Fazit: Für 99 % aller Familien ist Schenkungssteuer beim Kindersparen irrelevant.
Wann Schenkungssteuer relevant wird
Größere Summen
Schenkungssteuer wird erst bei sehr großen Beträgen relevant:
- Erbschaft in Millionenhöhe
- Übertragung von Immobilien
- Firmenanteile auf Kinder übertragen
Mehrere Schenker mit kleinem Freibetrag
Bei Paten oder Freunden (20.000 € Freibetrag) kann es schneller eng werden:
Patenonkel schenkt 15.000 € zur Geburt
+ 10.000 € zur Einschulung
= 25.000 € in 10 Jahren
Freibetrag: 20.000 €
Überschreitung: 5.000 €
Steuer (Klasse II, 15 %): 750 €
Steuersätze bei Überschreitung
| Wert über Freibetrag | Steuerklasse I (Eltern, Großeltern) | Steuerklasse II (Geschwister, Paten) |
|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % |
| über 600.000 € | 19-30 % | 30 % |
Praktische Tipps
1. Freibeträge clever nutzen
Bei Großeltern-Schenkungen:
- Beide Großeltern können separat schenken
- Das sind 4 × 200.000 € = 800.000 € pro Enkel (alle 10 Jahre)
Beispiel:
Oma (mütterlicherseits): 200.000 €
Opa (mütterlicherseits): 200.000 €
Oma (väterlicherseits): 200.000 €
Opa (väterlicherseits): 200.000 €
= 800.000 € steuerfrei
2. Regelmäßige Schenkungen dokumentieren
Für größere Beträge (ab ca. 5.000 €):
- Datum und Betrag notieren
- Kontoauszüge aufbewahren
- Bei sehr großen Summen: Schenkungsvertrag aufsetzen
3. Meldepflicht beachten
Bei Schenkungen über dem Freibetrag besteht eine Anzeigepflicht beim Finanzamt (innerhalb von 3 Monaten). Bei Schenkungen unter dem Freibetrag: Keine Pflicht.
Häufige Fragen
”Muss ich kleine Beträge (50 €/Monat) irgendwo melden?”
Nein. Regelmäßige kleine Schenkungen unter dem Freibetrag müssen nicht gemeldet werden.
”Zählen Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke dazu?”
Ja, streng genommen schon. Aber: In der Praxis sind übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Weihnachten, Taufe) in angemessener Höhe unproblematisch.
”Was ist ‘angemessen’?”
Das hängt von den Vermögensverhältnissen ab. Als Faustregel:
- Normale Familien: 100-500 € pro Anlass
- Wohlhabende Familien: Mehr möglich
- Bei Zweifeln: Dokumentieren und im Rahmen der Freibeträge bleiben
”Können Paten das Junior Depot für mein Kind eröffnen?”
Nein. Nur gesetzliche Vertreter (Eltern) können ein Junior Depot eröffnen. Paten können aber auf das Verrechnungskonto einzahlen.
”Kann das Finanzamt nachfragen?”
Bei auffällig hohen Einzahlungen: theoretisch ja. In der Praxis werden normale Sparbeträge nicht geprüft. Dokumentiere trotzdem sicherheitshalber.
Erbschaft vs. Schenkung
Der Vorteil von Schenkungen zu Lebzeiten
| Merkmal | Schenkung | Erbschaft |
|---|---|---|
| Freibetrag | Alle 10 Jahre neu | Einmalig |
| Planung | Gezielte Übertragung | Nach Todesfall |
| Zinseszins | Kind profitiert früher | Erst später |
Beispiel: Oma mit 100.000 € Vermögen
Option A: Vererben
- Kind erbt mit 18: 100.000 €
- Freibetrag: 200.000 € → Keine Steuer
Option B: Schenken
- Oma schenkt 10.000 € zur Geburt
- Nach 18 Jahren (6 % Rendite): ca. 28.500 €
- Rest (90.000 €) später vererben
- Ergebnis: Mehr Vermögen durch frühen Zinseszins
Checkliste: Größere Schenkungen
Wenn Großeltern oder Paten größere Beträge schenken wollen:
Vor der Schenkung
- Freibetrag prüfen (siehe Tabelle oben)
- Frühere Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigen
- Bei Überschreitung: Steuer einkalkulieren
Bei der Schenkung
- Betrag und Datum dokumentieren
- Kontoauszug aufbewahren
- Bei sehr großen Summen: Schriftlichen Schenkungsvertrag
Nach der Schenkung
- Bei Überschreitung: Finanzamt informieren (3 Monate Frist)
- Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren
Fazit
Für normale Kinderdepots ist Schenkungssteuer kein Thema. Die Freibeträge sind so großzügig, dass du mit typischen Sparbeträgen weit darunter bleibst.
Wichtig wird es erst bei:
- Sehr großen Einmalbeträgen (Erbvorschuss, Immobilienverkauf)
- Schenkungen von Personen mit kleinem Freibetrag (Paten: 20.000 €)
- Mehreren Schenkungen in kurzer Zeit
Unser Rat: Dokumentiere größere Beträge, aber mach dir bei normalen Sparplänen keine Sorgen. Fang an zu sparen – die Steuer ist das geringste Problem.
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