Junior Depot & BAföG: Das musst du wissen

- Vermögensfreibetrag: 15.000 € für unter 30-Jährige (Stand 2026).
- Darüber: Überschuss wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.
- Anrechnung: Überschuss ÷ 12 = monatliche Kürzung.
- Lösung: Bei BAföG-Erwartung: Depot auf Eltern-Namen führen.
Wie BAföG und Vermögen zusammenhängen
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) soll Studierenden aus einkommensschwächeren Familien das Studium ermöglichen. Dabei wird auch das eigene Vermögen des Studierenden geprüft – und dazu gehört ein Junior Depot.
Die Grundregel
- Jeder Studierende hat einen Vermögensfreibetrag
- Vermögen darüber wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet
- Das kann zu weniger oder gar keinem BAföG führen
Aktuelle Freibeträge (Stand 2026)
| Situation | Vermögensfreibetrag |
|---|---|
| Studierende unter 30 Jahre | 15.000 € |
| Studierende ab 30 Jahre | 45.000 € |
| Für eigene Kinder des Studierenden | + 2.300 € pro Kind |
Was zählt als Vermögen?
- ✅ Zählt: Bankguthaben, Sparbuch, Depot, Aktien, ETFs, Bausparvertrag
- ✅ Zählt: Bargeld, Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
- ❌ Zählt nicht: Hausrat, Auto (im angemessenen Rahmen), Riester-Rente
Das Junior Depot zählt voll als Vermögen des Kindes.
So wird angerechnet
Vermögen über dem Freibetrag wird auf den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate) verteilt und monatlich abgezogen.
Rechenbeispiel
Depot-Wert mit 18: 35.000 €
Freibetrag: - 15.000 €
Anrechenbares Vermögen: 20.000 €
Anrechnung pro Monat: 20.000 € ÷ 12 = 1.667 €/Monat
Bei einem BAföG-Höchstsatz von ca. 930 €/Monat bedeutet das: Kein BAföG.
Weiteres Beispiel (knapp über Freibetrag)
Depot-Wert mit 18: 18.000 €
Freibetrag: - 15.000 €
Anrechenbares Vermögen: 3.000 €
Anrechnung pro Monat: 3.000 € ÷ 12 = 250 €/Monat
BAföG-Anspruch (angenommen): 600 €
Nach Anrechnung: 350 €
Strategien für BAföG-relevante Familien
Option 1: Depot auf Eltern-Namen führen
Die sicherste Lösung: Statt einem Junior Depot ein Depot auf deinen (Eltern-)Namen eröffnen und intern als “Kindersparen” führen.
| Merkmal | Junior Depot | Eltern-Depot |
|---|---|---|
| Rechtlicher Eigentümer | Kind | Eltern |
| BAföG-Anrechnung | Ja | Nein* |
| Steuerfreibeträge | Kind | Eltern |
| Kontrolle | Bis 18, dann Kind | Immer Eltern |
*Das Eltern-Depot zählt zum Eltern-Vermögen, nicht zum Kind-Vermögen.
Nachteil: Du nutzt die Steuerfreibeträge des Kindes nicht.
Option 2: Depot rechtzeitig auflösen
Einige Familien lösen das Depot vor dem BAföG-Antrag auf:
- Geld ausgeben (Führerschein, Laptop, Auslandsreise)
- Auf Eltern übertragen
Vorsicht: Das BAföG-Amt prüft auch Vermögensübertragungen der letzten Jahre. Verdächtige Übertragungen werden trotzdem angerechnet.
Option 3: Unter dem Freibetrag bleiben
Mit moderaten Sparbeträgen unter dem Freibetrag bleiben:
Ziel: Max. 15.000 € mit 18
Bei 6 % Rendite:
- 50 €/Monat → ca. 19.500 € (knapp drüber)
- 40 €/Monat → ca. 15.600 € (leicht drüber)
- 35 €/Monat → ca. 13.700 € (drunter)
Problem: Bei längeren Laufzeiten oder höheren Renditen schwer planbar.
Option 4: Vermögen aktiv nutzen
Das Vermögen vor Studienbeginn sinnvoll einsetzen:
- Auslandssemester finanzieren
- Wohnungsausstattung für Studium
- Auto für Pendelstrecke
So reduzierst du das anrechenbare Vermögen, nutzt das Geld aber trotzdem für das Kind.
Wichtige Fakten
Der Stichtag zählt
Das Vermögen wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bewertet. Was danach passiert, ist für diesen Antrag irrelevant.
Alle 12 Monate neu
Der BAföG-Antrag wird jährlich neu gestellt. Das Vermögen kann sich bis dahin verändert haben.
Ehrlichkeit ist Pflicht
Vermögen zu verschweigen ist Sozialbetrug und wird strafrechtlich verfolgt. Das BAföG-Amt gleicht Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern ab.
Häufige Fragen
”Wird das Depot meiner Eltern auch angerechnet?”
Nein. Nur das Vermögen des Studierenden selbst wird angerechnet. Das Eltern-Depot gehört den Eltern, nicht dem Kind.
”Was ist mit Vermögen, das im Depot steckt aber an Wert verloren hat?”
Es zählt der aktuelle Wert zum Antragszeitpunkt. Wenn das Depot von 30.000 € auf 12.000 € gefallen ist, werden nur 12.000 € angerechnet.
”Kann ich das Depot kurz vor dem Antrag verschenken?”
Das BAföG-Amt prüft Vermögensübertragungen. “Verdächtige” Schenkungen kurz vor Antrag werden trotzdem angerechnet. Mindestens 1-2 Jahre Abstand empfohlen – und auch dann besteht ein Risiko.
”Was ist mit Geld von Großeltern?”
Wenn das Geld dem Kind gehört (z.B. auf dem Junior Depot), zählt es als Vermögen des Kindes. Wenn es auf dem Konto der Großeltern liegt und nur “für das Kind gedacht” ist, zählt es nicht.
”Lohnt sich ein Junior Depot trotzdem?”
Ja, in den meisten Fällen:
- Nicht jedes Kind wird studieren
- Nicht jedes Kind wird BAföG brauchen
- Der Vermögensaufbau ist auch für Ausbildung, Meister, Selbstständigkeit nützlich
- Die Freibeträge können steigen
Entscheidungshilfe
Junior Depot trotz BAföG-Risiko, wenn:
- Familieneinkommen voraussichtlich zu hoch für BAföG
- Kind plant Ausbildung statt Studium
- Steuervorteile wichtiger als BAföG-Absicherung
- Depot wird wahrscheinlich unter 15.000 € bleiben
Eltern-Depot bevorzugen, wenn:
- BAföG-Anspruch sehr wahrscheinlich
- Größere Beträge geplant (deutlich über 15.000 €)
- Maximale Kontrolle gewünscht
- Steuervorteile weniger wichtig
Praxis-Tipp: Die Kombi-Strategie
Wenn du unsicher bist:
-
Kleinerer Betrag ins Junior Depot (z.B. 25-35 €/Monat)
- Bleibt voraussichtlich unter dem Freibetrag
- Kind hat “sein” Depot und lernt Finanzen
-
Größere Beträge ins Eltern-Depot
- Kein BAföG-Risiko
- Übergabe nach Studium oder bei Bedarf
So hast du das Beste aus beiden Welten.
Fazit
Das Junior Depot kann den BAföG-Anspruch reduzieren oder verhindern – aber nur, wenn das Vermögen über 15.000 € liegt.
Für die meisten Familien ist das kein Problem:
- Moderate Sparbeträge bleiben unter dem Freibetrag
- Nicht jedes Kind braucht BAföG
- Die Vorteile des frühen Sparens überwiegen oft
Wenn BAföG sehr wahrscheinlich ist:
- Depot auf Eltern-Namen führen
- Oder: Bewusst unter dem Freibetrag bleiben
- Oder: Vermögen vor Studienbeginn sinnvoll einsetzen
Sprich im Zweifel mit einer BAföG-Beratungsstelle – die können deine individuelle Situation einschätzen.
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