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JuniorDepot

Junior Depot & BAföG: Das musst du wissen

Junior Depot und BAfoeg: Freibetraege und Grenzen

Kurz & Knapp
  • Vermögensfreibetrag: 15.000 € für unter 30-Jährige (Stand 2026).
  • Darüber: Überschuss wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.
  • Anrechnung: Überschuss ÷ 12 = monatliche Kürzung.
  • Lösung: Bei BAföG-Erwartung: Depot auf Eltern-Namen führen.

Wie BAföG und Vermögen zusammenhängen

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) soll Studierenden aus einkommensschwächeren Familien das Studium ermöglichen. Dabei wird auch das eigene Vermögen des Studierenden geprüft – und dazu gehört ein Junior Depot.

Die Grundregel

  1. Jeder Studierende hat einen Vermögensfreibetrag
  2. Vermögen darüber wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet
  3. Das kann zu weniger oder gar keinem BAföG führen

Aktuelle Freibeträge (Stand 2026)

SituationVermögensfreibetrag
Studierende unter 30 Jahre15.000 €
Studierende ab 30 Jahre45.000 €
Für eigene Kinder des Studierenden+ 2.300 € pro Kind

Was zählt als Vermögen?

  • Zählt: Bankguthaben, Sparbuch, Depot, Aktien, ETFs, Bausparvertrag
  • Zählt: Bargeld, Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
  • Zählt nicht: Hausrat, Auto (im angemessenen Rahmen), Riester-Rente

Das Junior Depot zählt voll als Vermögen des Kindes.


So wird angerechnet

Vermögen über dem Freibetrag wird auf den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate) verteilt und monatlich abgezogen.

Rechenbeispiel

Depot-Wert mit 18:               35.000 €
Freibetrag:                     - 15.000 €
Anrechenbares Vermögen:           20.000 €

Anrechnung pro Monat: 20.000 € ÷ 12 = 1.667 €/Monat

Bei einem BAföG-Höchstsatz von ca. 930 €/Monat bedeutet das: Kein BAföG.

Weiteres Beispiel (knapp über Freibetrag)

Depot-Wert mit 18:               18.000 €
Freibetrag:                     - 15.000 €
Anrechenbares Vermögen:            3.000 €

Anrechnung pro Monat: 3.000 € ÷ 12 = 250 €/Monat

BAföG-Anspruch (angenommen):        600 €
Nach Anrechnung:                    350 €

Strategien für BAföG-relevante Familien

Option 1: Depot auf Eltern-Namen führen

Die sicherste Lösung: Statt einem Junior Depot ein Depot auf deinen (Eltern-)Namen eröffnen und intern als “Kindersparen” führen.

MerkmalJunior DepotEltern-Depot
Rechtlicher EigentümerKindEltern
BAföG-AnrechnungJaNein*
SteuerfreibeträgeKindEltern
KontrolleBis 18, dann KindImmer Eltern

*Das Eltern-Depot zählt zum Eltern-Vermögen, nicht zum Kind-Vermögen.

Nachteil: Du nutzt die Steuerfreibeträge des Kindes nicht.

Option 2: Depot rechtzeitig auflösen

Einige Familien lösen das Depot vor dem BAföG-Antrag auf:

  • Geld ausgeben (Führerschein, Laptop, Auslandsreise)
  • Auf Eltern übertragen

Vorsicht: Das BAföG-Amt prüft auch Vermögensübertragungen der letzten Jahre. Verdächtige Übertragungen werden trotzdem angerechnet.

Option 3: Unter dem Freibetrag bleiben

Mit moderaten Sparbeträgen unter dem Freibetrag bleiben:

Ziel: Max. 15.000 € mit 18

Bei 6 % Rendite:
- 50 €/Monat → ca. 19.500 € (knapp drüber)
- 40 €/Monat → ca. 15.600 € (leicht drüber)
- 35 €/Monat → ca. 13.700 € (drunter)

Problem: Bei längeren Laufzeiten oder höheren Renditen schwer planbar.

Option 4: Vermögen aktiv nutzen

Das Vermögen vor Studienbeginn sinnvoll einsetzen:

  • Auslandssemester finanzieren
  • Wohnungsausstattung für Studium
  • Auto für Pendelstrecke

So reduzierst du das anrechenbare Vermögen, nutzt das Geld aber trotzdem für das Kind.


Wichtige Fakten

Der Stichtag zählt

Das Vermögen wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bewertet. Was danach passiert, ist für diesen Antrag irrelevant.

Alle 12 Monate neu

Der BAföG-Antrag wird jährlich neu gestellt. Das Vermögen kann sich bis dahin verändert haben.

Ehrlichkeit ist Pflicht

Vermögen zu verschweigen ist Sozialbetrug und wird strafrechtlich verfolgt. Das BAföG-Amt gleicht Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern ab.


Häufige Fragen

”Wird das Depot meiner Eltern auch angerechnet?”

Nein. Nur das Vermögen des Studierenden selbst wird angerechnet. Das Eltern-Depot gehört den Eltern, nicht dem Kind.

”Was ist mit Vermögen, das im Depot steckt aber an Wert verloren hat?”

Es zählt der aktuelle Wert zum Antragszeitpunkt. Wenn das Depot von 30.000 € auf 12.000 € gefallen ist, werden nur 12.000 € angerechnet.

”Kann ich das Depot kurz vor dem Antrag verschenken?”

Das BAföG-Amt prüft Vermögensübertragungen. “Verdächtige” Schenkungen kurz vor Antrag werden trotzdem angerechnet. Mindestens 1-2 Jahre Abstand empfohlen – und auch dann besteht ein Risiko.

”Was ist mit Geld von Großeltern?”

Wenn das Geld dem Kind gehört (z.B. auf dem Junior Depot), zählt es als Vermögen des Kindes. Wenn es auf dem Konto der Großeltern liegt und nur “für das Kind gedacht” ist, zählt es nicht.

”Lohnt sich ein Junior Depot trotzdem?”

Ja, in den meisten Fällen:

  • Nicht jedes Kind wird studieren
  • Nicht jedes Kind wird BAföG brauchen
  • Der Vermögensaufbau ist auch für Ausbildung, Meister, Selbstständigkeit nützlich
  • Die Freibeträge können steigen

Entscheidungshilfe

Junior Depot trotz BAföG-Risiko, wenn:

  • Familieneinkommen voraussichtlich zu hoch für BAföG
  • Kind plant Ausbildung statt Studium
  • Steuervorteile wichtiger als BAföG-Absicherung
  • Depot wird wahrscheinlich unter 15.000 € bleiben

Eltern-Depot bevorzugen, wenn:

  • BAföG-Anspruch sehr wahrscheinlich
  • Größere Beträge geplant (deutlich über 15.000 €)
  • Maximale Kontrolle gewünscht
  • Steuervorteile weniger wichtig

Praxis-Tipp: Die Kombi-Strategie

Wenn du unsicher bist:

  1. Kleinerer Betrag ins Junior Depot (z.B. 25-35 €/Monat)

    • Bleibt voraussichtlich unter dem Freibetrag
    • Kind hat “sein” Depot und lernt Finanzen
  2. Größere Beträge ins Eltern-Depot

    • Kein BAföG-Risiko
    • Übergabe nach Studium oder bei Bedarf

So hast du das Beste aus beiden Welten.


Fazit

Das Junior Depot kann den BAföG-Anspruch reduzieren oder verhindern – aber nur, wenn das Vermögen über 15.000 € liegt.

Für die meisten Familien ist das kein Problem:

  • Moderate Sparbeträge bleiben unter dem Freibetrag
  • Nicht jedes Kind braucht BAföG
  • Die Vorteile des frühen Sparens überwiegen oft

Wenn BAföG sehr wahrscheinlich ist:

  • Depot auf Eltern-Namen führen
  • Oder: Bewusst unter dem Freibetrag bleiben
  • Oder: Vermögen vor Studienbeginn sinnvoll einsetzen

Sprich im Zweifel mit einer BAföG-Beratungsstelle – die können deine individuelle Situation einschätzen.

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Oliver Frankfurth
Über den Autor: Oliver Frankfurth

Bankfachwirt (IHK) mit über 12 Jahren Erfahrung in der Finanzbranche. Experte für Vermögensaufbau und Junior-Depots.

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